I. Allgemeines
- Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Der Käufer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit dieser Begrifflichkeit werden gleichzeitig juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einbezogen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer,
der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt. Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten als Bestandteil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die „Zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen“ der betreffenden Hersteller. - Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem B2B-Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Mit dem Absenden einer Bestellung über den B2B-Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ geben Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Wir werden den Zugang der über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
wir die Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. - Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zzgl. anfallender Versandkosten. Die Versandkosten betragen pauschal 7,95 EUR je Anlieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Preisangaben außerhalb unseres B2B-Onlineshops verstehen sich bei Selbstabholung in Euro ab Lager oder Werk. Alle Notierungen sind freibleibend. Bei Anlieferung durch uns berechnen wir anteilige Anfuhrkosten bzw. Verwaltungspauschalen. Für Nacht- und Express-
Anlieferungen berechnen wir nach den von uns ausgelegten Zonen- und Gewichtstarifen. Maßgeblich sind stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der zu dieser Zeit gültigen Umsatzsteuer. - Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, unter Setzung einer Frist Sicherheiten zu verlangen oder Vorauszahlung zu fordern und nach Ablauf dieser
Frist vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. - Die Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten. Die Verpackung wird gesondert berechnet und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen. Wird die Verpackung innerhalb eines Monats unter Verwendung der alten Zeichen frei Lager des Verwenders zurückgesandt, so werden vorbehaltlich anderer Vereinbarungen 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
III. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
- Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen setzten voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen uns und dem Käufer geklärt sind und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Käufers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind; nur unter diesen Voraussetzungen beginnen vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen zu laufen. Treffen die Voraussetzungen nicht ein, so verlängern sich die jeweiligen Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
- Teillieferungen sind zulässig soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und mangelfreier Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir baldmöglichst mit. Höherer Gewalt
oder sonstigen Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z.B. Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Energieversorgungsschwierigkeiten verlängern die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer ihres Vorliegens. Wir
werden dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände so bald wie möglich mitteilen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 6 Wochen, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind bei vorstehenden Behinderungen ausgeschlossen. - Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann der Käufer uns frühestens nach Ablauf des schriftlich vereinbarten Liefertermins in Verzug setzen. Sofern der Käufer ein Unternehmer ist, muss er uns, um vom Vertrag zurücktreten zu können oder Schadensersatz zu verlangen, darüber hinaus eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
- Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht, sofern nicht abweichend vereinbart, durch uns ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung. - Verlangen wir Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Verweigerung der Warenannahme durch den Käufer, so beträgt dieser – soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht des Käufers vorliegt – 15 % des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen, bzw. der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist.
- Bei Sonderanfertigung bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vorbehalten.
IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
- Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung hat innerhalb der Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Ist mit dem Käufer Zahlung im
Lastschriftverfahren vereinbart, so ermächtigt er uns damit, von der angegebenen Kontoverbindung sämtliche Rechnungsbeträge einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut des Käufers bereits jetzt angewiesen, uns oder einem von uns beauftragten Dritten bei Nichteinlösung der Lastschriften oder bei Widerspruch gegen die Lastschriften auf Anforderung Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen, damit wir unseren Anspruch geltend machen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. - Vertreter oder Mitarbeiter von uns sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.
- Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Fälligkeit– sofort zur Zahlung fällig, wenn
a) der Käufer, der nicht Unternehmer ist, mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt, oder
b) der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. - Liegen die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer 3 a) oder 3 b) vor, so sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der betreffenden Geschäftsverbindung unter Aufhebung vereinbarter Fälligkeiten fällig zu stellen.
- Gegenüber Kaufpreisforderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen
aus demselben Vertragsverhältnis.
Zahlungen an: WM SE
Scheckzahlungen erbitten wir an:
WM SE, Postfach 43 69, 49033 Osnabrück
V. Gewährleistung, Haftung und Hinweis gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Sofern der Käufer ein Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, leisten wir für Sachmängel der Lieferung Gewähr wie folgt:
a) Die Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie längstens innerhalb von zwei Wochen erfolgt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig hiervon hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich
anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist die Haftung von uns für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
b) Wir bestimmen bei Vorliegen eines Mangels, ob wir nachliefern oder nachbessern. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Nacherfüllung tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die nacherfüllungsbedürftige Sache oder die Ersatzlieferung an einen anderen Ort als den Sitz des Käufers oder den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort gebracht wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Falle nur gegen Rechnungsstellung.
c) Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer. - Wir sind nur zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- Ist der Käufer Unternehmer, ist bei allen Einsendungen oder Rücksendungen der Lieferschein (Packzettel) beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer.
- Hinweispflicht gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche anderen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. - Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer erhält dann in Höhe unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser (Mit-)Eigentum hierdurch jedoch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der neuen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
- Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter Ziffer VI. 2. genannten Gründen, insbesondere durch Weiterveräußerung, so tritt der Käufer uns bereits jetzt sei-ne
daraus entstehenden Ansprüche in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (brutto) zur Sicherheit ab, gleichviel ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Wir nehmen die Abtretung an. Der
Käufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, ist auf
unser Verlangen die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben und sind uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die für die Geltendmachung unserer Recht erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. - Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns gemäß vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen; er hat die eingegangenen Beträge sofort an uns abzuführen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnung) um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Käufers übersteigende Sicherungen frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. - Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende Kosten zu tragen, sie unentgeltlich zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder in ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche Beeinträchtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. In diesem Fall sind uns zudem alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern und dies uns auf Verlangen durch Vorlage des Versicherungsscheines und der letzten Prämienquittung nachzuweisen.
- Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
- Verlangen wir Herausgabe der Vorbehaltsware, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag – verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und – so-fern er kein Verbraucher ist – seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind stattdessen berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
- Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere Kosten nachweisen,
bzw. der Käufer nachweist, dass überhaupt keine Kosten entstanden oder diese wesentlich niedriger sind. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht. - Behandelt der Käufer die Vorbehaltsware nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt entsprechend oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages für uns unzumutbar. Wir können dann – sofern erforderlich nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Erfüllung verlangen. Im Falle eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
VII. Warenrückgabe
- Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 8 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, zurückgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift erteilt, bei der min. 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht wird. Dieses freiwillige Rückgaberecht lässt die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt und beschränkt insbesondere nicht das gesetzliche Widerrufsrecht und gesetzliche (Sachmängel-)Ansprüche.
VIII. No-Russia-Klausel
- Der Käufer darf Waren, die in den Anwendungsbereich von Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in die Russische Föderation verkaufen, ausführen oder wiederausführen.
- Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen und sicherzustellen, dass der Zweck der Ziffer 1 nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
- Der Käufer richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Ziffer 1 vereiteln würden.
- Jeder Verstoß gegen Ziffer 1, 2 oder 3 stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Vertragsbeziehung dar und wir sind berechtigt, dagegen mit angemessenen Maßnahmen zu regieren, insbesondere
• mit der Beendigung der Vertragsbeziehung und der
• Verhängung einer Vertragsstrafe, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festlegen und die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft wird. - Der Käufer wird uns unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Ziffer 1, 2 oder 3 informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Ziffer 1 vereiteln könnten. Der Käufer muss uns Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß nach Ziffer 1, 2 und 3 innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
- Erfüllungsort und – soweit der Käufer Unternehmer ist – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen einschließlich von Klagen aus Schecks und Wechseln ist für beide Teile hinsichtlich aller Verbindlichkeiten Osnabrück. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit die Rechtswahl nach vorstehendem Satz unwirksam ist.
- Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung
zu ersetzen.
Osnabrück, im März 2025
WM SE
USt.-Id.-Nr. DE 117644667
Steuer-Nr.: 2366 066/208/02803